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Berufsgenossenschaft: Arbeits- und Schulunfälle

In Deutschland sind alle Schüler und angestellten Arbeitnehmer über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII versichert. In Abhängigkeit des ausgeübten Berufs ist die entsprechende Berufsgenossenschaft (BG) der Versicherungsträger. 

Bei einem Schul- oder Arbeitsunfall gelten besondere Regeln.
Die Behandlung muss durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgen. Er wiederrum muss regelmäßige Berichte an die Berufsgenossenschaft erstellen. Damit hat, im Gegensatz zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der Versicherungsträger immer Detailkenntnisse über die Verletzung und den Behandlungsverlauf. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dabei nicht nur für die Akutbehandlung verantwortlich, sondern auch für die Rehabilitationsphase und die Koordination der Reintegration ins Berufsleben. Wenn das alte Berufsbild nicht mehr ausgeübt werden kann, hat die Berufsgenossenschaft die Möglichkeit, eine Unterstützung für Umschulungsmaßnahmen anzubieten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Aufgrund der dargestellten Verantwortung werden an die behandelnden Ärzte hohe Qualitätsansprüche gestellt. In jeder Klinik ist nur ein Arzt als D-Arzt zugelassen. Diesem obliegt die Gesamtverantwortung für das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren an der Klinik. Neben einer umfassenden unfallchirurgischen Ausbildung sind regelmäßige Schulungen Voraussetzung. Prof. Dr. Steffen Schröter hat durch seine Ausbildung an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen eine hohe Kompetenz und Expertise im bg-lichen Heilverfahren erworben und ist der verantwortliche D-Arzt. Darüber hinaus besteht die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren, welches besonders schwere Verletzungen erfasst.

Neben der 24-stündigen Notfallbereitschaft in der zentralen Notaufnahme wird täglich eine spezielle BG-Sprechstunde im Bauteil G im Erdgeschoss des Diakonie Klinikums Jung-Stilling in Siegen angeboten. Ein Mal pro Woche findet eine sogenannte Berufshelfersprechstunde statt. Darüber hinaus können sich alle bg-lich versicherten Patienten in unseren Spezialsprechstunden vorstellen. Über unser BG-Sekretariat bieten wir einen besonderen Service sowohl für den Versicherungsträger als auch für die Patienten nach Schul- und Arbeitsunfällen an.

NotrufHome

Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

Zentrale Notaufanhme: 02 71 3 33 45 13

Giftnotruf NRW: 02 28 1 92 40

Telefonseelsorge: 08 00 111 0 111

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